Allgemeine Strafverteidigung Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung?
Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.

Wir verteidigen Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren — diskret, methodisch, mit dem Ziel der frühestmöglichen Verfahrensbeendigung.

Was Sie jetzt tun (und lassen) sollten
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Sofort-Hilfe.
Was Sie tun und nicht tun sollten.

Dr. Ulrich Lehmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht,
Fachanwalt für Steuerrecht

Dr. Ulrich Lehmann unterschreibt ein Dokument in der Kanzlei

Richtiges Verhalten:

Bleiben Sie ruhig. Öffnen Sie die Tür.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Notieren Sie Namen und Behörde.

Bleiben Sie ruhig. Öffnen Sie die Tür.

Sagen Sie diesen einen Satz: „Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte meinen Anwalt sprechen.”

Rufen Sie uns an. Wir leiten Sie durch den Rest.

Bitte vermeiden:

Keine Aussage zur Sache. Auch kein Smalltalk.

Keine „freiwillige” Zustimmung zur Durchsuchung. Bestehen Sie auf dem Beschluss.

Nichts anfassen, nichts löschen, nichts vernichten. Das kann strafbar sein.

Keine Unterschrift unter Dinge, die Sie nicht verstehen.

Was bedeutet Hausdurchsuchung?
Und warum sie selten harmlos ist.

Eine Durchsuchung ist ein schwerer Eingriff in Ihre Grundrechte. Sie steht fast immer am Anfang eines Ermittlungsverfahrens. Die Behörde sucht nach Beweismitteln — und Sie sind in diesem Moment meist der Beschuldigte. Wer das unterschätzt, verschenkt seine wichtigste Verteidigungschance

Wer darf wann durchsuchen?

Durchsucht wird, um Beweise oder Gegenstände zu finden oder eine Person zu ergreifen. Grundlage sind die §§ 102 ff. StPO. Bei Ihnen als Beschuldigtem genügt ein Anfangsverdacht (§ 102 StPO). Sind Sie unbeteiligter Dritter, gelten strengere Hürden (§ 103 StPO).

Der Beschluss ist Pflicht. Fast immer.

In aller Regel braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (Richtervorbehalt, § 105 StPO). Nur bei „Gefahr im Verzug” dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen. Genau dieser Punkt ist oft angreifbar. Wir prüfen, ob die Eile wirklich vorlag — oder ob der Beschluss fehlerhaft war.

Ein Beschluss gilt nicht ewig.

Ein Durchsuchungsbeschluss verbraucht sich mit der Zeit. Nach der Rechtsprechung verliert er regelmäßig nach rund sechs Monaten seine Wirkung. Gegen den Beschluss und gegen Beschlagnahmen können wir Beschwerde einlegen. Hier sind Fristen entscheidend — je früher wir handeln, desto besser.

Jetzt Beschwerde einlegen

Was wirklich auf dem Spiel steht.

Beschlagnahmt werden oft Handys, Laptops, Unterlagen und Datenträger. Damit liest die Behörde Ihre gesamte Kommunikation mit. Eine unbedachte Aussage kann sich nicht zurücknehmen lassen. Sie wird zum Kern der Anklage — und manchmal erst dadurch zur Belastung.

Wo sich Betroffene selbst schaden.

Die häufigsten Fehler passieren aus Nervosität, nicht aus Schuld. Reden, zustimmen, beschwichtigen — alles menschlich, alles riskant. Wer der Durchsuchung „freiwillig” zustimmt, hebelt eigene Rechte aus. Wer Dinge beiseiteschafft, riskiert ein zweites Verfahren wegen Strafvereitelung.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Die Schritte im Detail und Ihre Rechte.

Schritt 1

Es klingelt. Die Beamten stehen vor der Tür.

Öffnen Sie. Verweigern bringt nichts, denn der Zutritt ist gedeckt. Lassen Sie sich ausweisen und den Beschluss aushändigen. Lesen Sie, welcher Vorwurf darin steht.

Schritt 2

Die Durchsuchung beginnt.
Ihre Rechte.

Sie müssen nichts zeigen und nichts erklären. Sie dürfen still danebenstehen. Bitten Sie darum, einen Zeugen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Und rufen Sie uns an.

Schritt 3

Gegenstände werden sichergestellt.

Verlangen Sie ein Verzeichnis aller beschlagnahmten Sachen (§ 107 StPO). Prüfen Sie es, bevor Sie irgendetwas quittieren.

Widersprechen Sie der Beschlagnahme ausdrücklich. Das hält uns alle Optionen offen.

Schritt 4

Die Beamten gehen.
Das Verfahren bleibt.

Jetzt beginnt die eigentliche Verteidigung. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen jeden Schritt der Behörde.

Oft lässt sich das Verfahren früh beenden. Genau darauf arbeiten wir hin.

Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung.
Was Ihnen niemand nehmen kann.

Diese Rechte gelten. Egal, wie viel Druck im Raum steht. Berufen Sie sich ruhig darauf. Egal, wie viel Druck im Raum steht. Berufen Sie sich ruhig darauf.

Schweigen. Sie müssen nichts zur Sache sagen. Niemals.

Anwalt. Sie dürfen jederzeit anrufen. Warten Sie nicht.

Beschluss einsehen. Sie haben Anspruch darauf, den Vorwurf zu kennen.

Zeuge. Sie dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen.

Verzeichnis. Jede sichergestellte Sache wird dokumentiert.

Widerspruch. Sie können der Beschlagnahme widersprechen.

Parius beanspruchen
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»Bei einer Hausdurchsuchung ist das Kind noch lange nicht in den Brunnen gefallen. Sofern man schnell reagiert und weiß, was man tut.«

Dr. Ulrich Lehmann

Durchsuchung im Unternehmen?
Jetzt geht es um mehr als das Verfahren.

Bei Geschäftsräumen steht zusätzlich Ihr Betrieb auf dem Spiel. Mitarbeiter, Server, Reputation — alles ist gleichzeitig betroffen. Häufig kommt die Steuerfahndung, oft überraschend und früh am Morgen. Wir wissen, wie diese Verfahren laufen und was sie für Geschäftsführer bedeuten.

Wir können Geschäftsführer und Prokurist in einem Verfahren verteidigen. Das verhindert Interessenkonflikte und spart entscheidende Zeit. Parallel sichern wir den Betriebsablauf, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und steuern die Kommunikation nach innen und außen. Diskret und auf Augenhöhe.

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FAQs.
Das Wichtigste vorab.

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