Dr. Ulrich Lehmann.
Fachanwalt für Strafrecht
und Steuerrecht in Berlin.

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Dr. Ulrich Lehmann.
Gründer und Geschäftsführer von Parius.

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Name

Dr. Ulrich Lehmann

Position

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschäftsführer von Parius

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030 609 8288-55

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Schwerpunkt Steuerrecht.
Das ist die Subline.

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Steuerrecht

Schwerpunkt Strafrecht.
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Strafrecht

Mandatsschwerpunkte.
Ihr Ansprechpartner in vielen Fällen.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Öffnen Sie. Verweigern bringt nichts, denn der Zutritt ist gedeckt. Lassen Sie sich ausweisen und den Beschluss aushändigen. Lesen Sie, welcher Vorwurf darin steht.

Mehr zu Steuerhinterziehung

Steuerfahndung und Durchsuchung

Sie müssen nichts zeigen und nichts erklären. Sie dürfen still danebenstehen.

Bitten Sie darum, einen Zeugen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Und rufen Sie uns an.

Mehr zu Steuerfahndung

Steuerhinterziehung

Verlangen Sie ein Verzeichnis aller beschlagnahmten Sachen (§ 107 StPO). Prüfen Sie es, bevor Sie irgendetwas quittieren.

Widersprechen Sie der Beschlagnahme ausdrücklich. Das hält uns alle Optionen offen.

Mehr zu Steuerhinterziehung

Steuerfahndung & Betriebsprüfung

Jetzt beginnt die eigentliche Verteidigung. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen jeden Schritt der Behörde.

Oft lässt sich das Verfahren früh beenden. Genau darauf arbeiten wir hin.

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»5.559 Urteile in einem Jahr.
Das sind nicht nur Fälle.
Das sind Unternehmer, die zu spät reagiert haben.«

Dr. Ulrich Lehmann

Persönlicher Werdegang.
Die Geschichte mit Parius.

Steuerstrafrecht verbindet zwei Disziplinen: Steuerrecht und Strafrecht. Wer nur eine Seite beherrscht, übersieht die andere. Parius ist auf beide spezialisiert — und erklärt, worauf es wirklich ankommt.

Das kann interessant und lesenswert geschrieben werden. Kein reiner Lebenslauf.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen leichtfertiger Steuerverkürzung und vorsätzlicher Steuerhinterziehung — mit erheblichen Konsequenzen für Strafmaß und Verfahrensverlauf. Wer den Unterschied kennt, kann gezielt reagieren. Wer ihn nicht kennt, liefert sich dem Verfahren aus. Das Finanzamt unterscheidet zwischen leichtfertiger Steuerverkürzung und vorsätzlicher Steuerhinterziehung — mit erheblichen Konsequenzen für Strafmaß und Verfahrensverlauf. Wer den Unterschied kennt, kann gezielt reagieren. Wer ihn nicht kennt, liefert sich dem Verfahren aus.

Für Google ist dieser Content sehr wertvoll, wenn er echte Fakten und Zahlen beinhaltet.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Unvollständige oder zu spät eingereichte Anzeigen können die Situation verschlimmern statt verbessern. Parius prüft, ob und wie eine Selbstanzeige in Ihrem Fall das Strafrisiko tatsächlich ausschließt.

Veröffentlichungen.
Und Vorträge.

Lassen Sie uns Ihren Fall besprechen. Wir helfen sofort.

Berliner S-Bahn fährt an einem Wohngebäude vorbei
Tagesspiegel: Berlins Beste Rechtsanwälte 2024 — Ulrich Lehmann, Strafrecht WirtschaftsWoche: TOP Anwalt Steuerrecht 2025 — Dr. Ulrich Lehmann, LL.M., Kanzlei Lehmann